Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012

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   LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11   

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LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11 (https://dejure.org/2012,5014)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.01.2012 - 5 Sa 371/11 (https://dejure.org/2012,5014)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 5 Sa 371/11 (https://dejure.org/2012,5014)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Berufungsgericht an vom Erstgericht festgestellten Tatsachen; Schmiergeldverbot

  • hensche.de

    Kündigung, Schmiergeldverbot

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Berufungsgericht an vom Erstgericht festgestellten Tatsachen; Schmiergeldverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Forderung nach 60,00 EUR Schmiergeld wirksam

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
    Eine verhaltensbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn eine störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht, künftigen Pflichtverstößen demnach nur durch die Beendigung der Vertragsbeziehung begegnet werden kann ( BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227).

    Maßgeblich ist, ob eine schwerwiegende Verletzung der Vertragspflichten des Arbeitnehmers vorliegt (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; 24. November 2005 - 2 AZR 684/04 - NZA 2006, 650; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 1) .

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind ( BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227).

    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227) .

    Es ist nicht stets und von vorneherein ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen ( BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227 ).

    Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen ( BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227 ).

    Dieser Aspekt hat durch die Regelung des § 314 Abs. 2 BGB iVm. § 323 Abs. 2 BGB eine gesetzgeberische Bestätigung erfahren Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist ( BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227 ).

    Es geht allein um die von einem objektiven Standpunkt aus zu beantwortende Frage, ob mit einer korrekten Erfüllung der Vertragspflichten zu rechnen ist (BAG 07. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - NJW 2011, 3803; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227 ).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
    Durch sein gezeigtes Verhalten zerstört er das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 7) .

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Kündigung nicht erst dann unwirksam, wenn eine Unterrichtung des Betriebsrats ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 7; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 113; 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 62) .

    Zudem gilt der Grundsatz der subjektiven Determinierung, demzufolge die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (st. Rspr. des BAG, zB 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - aaO; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - a. a. O.) .

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 07. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - NJW 2011, 3803; 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342; 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - NJW 2008, 1097; 27. April 2006 - 2 AZR 415/05 - AP § 626 BGB Nr. 203; 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 118) .

    Bei einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer ist dabei auf die fiktive Kündigungsfrist abzustellen (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342; 18. September 2008 - 2 AZR 827/06 - ezA § 626 BGB 2002 Nr. 24).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind ( BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
    Der Beginn der Ausschlussfrist wird gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile durchführt (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - NZA 2011, 798; 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - NZA-RR 2011, 177; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP § 123 BGB Nr. 63).

    Die Frist darf im Allgemeinen, und ohne dass besondere Umstände vorlägen, nicht mehr als eine Woche betragen (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - NZA 2011, 798; 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - BAGE 117, 168) .

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 07. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - NJW 2011, 3803; 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342; 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - NJW 2008, 1097; 27. April 2006 - 2 AZR 415/05 - AP § 626 BGB Nr. 203; 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 118) .

    Es geht allein um die von einem objektiven Standpunkt aus zu beantwortende Frage, ob mit einer korrekten Erfüllung der Vertragspflichten zu rechnen ist (BAG 07. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - NJW 2011, 3803; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227 ).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Kündigung nicht erst dann unwirksam, wenn eine Unterrichtung des Betriebsrats ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 7; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 113; 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 62) .

    Zudem gilt der Grundsatz der subjektiven Determinierung, demzufolge die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (st. Rspr. des BAG, zB 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - aaO; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - a. a. O.) .

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
    Die Anhörung soll in geeigneten Fällen dazu beitragen, dass es gar nicht zum Ausspruch einer Kündigung kommt (BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 201 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 29) .

    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - a. a. O.) .

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 07. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - NJW 2011, 3803; 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342; 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - NJW 2008, 1097; 27. April 2006 - 2 AZR 415/05 - AP § 626 BGB Nr. 203; 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 118) .

    Liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich vor, so kann eine hierauf gestützte beabsichtigte außerordentliche Kündigung gleichwohl das Arbeitsverhältnis nur wirksam beenden, wenn bei der umfassenden Interessenabwägung das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers das Bestandsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - NJW 2008, 1097; 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - AP § 626 BGB Nr. 191; 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
    Der Beginn der Ausschlussfrist wird gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile durchführt (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - NZA 2011, 798; 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - NZA-RR 2011, 177; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP § 123 BGB Nr. 63).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
    Der Beginn der Ausschlussfrist wird gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile durchführt (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - NZA 2011, 798; 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - NZA-RR 2011, 177; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP § 123 BGB Nr. 63).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09

    Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

  • BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08

    Eingruppierung - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche

  • LAG Niedersachsen, 20.05.2010 - 9 Sa 1914/08

    Auswärtiger Gerichtstermin; Schmerzensgeld; Wiederholung der Beweisaufnahme

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 610/06

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 9 Sa 705/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Einflussnahme auf ein laufendes Bußgeldverfahren

  • LAG Hessen, 19.07.2004 - 16 Sa 2167/03

    Umfang berufungsgerichtlicher Überprüfung einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Köln, 22.11.2012 - 13 Sa 614/12

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Bauleiter wegen

    Zu seinen Gunsten spricht jedoch vor allem, dass es sich um einen einmaligen und nicht, wie etwa in den vom Bundesarbeitsgericht am 15.11.2001 (2 AZR 605/00) oder Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 17.12.2008 (6 Sa 272/08) oder Landesarbeitsgericht Köln am 23.01.2012 (5 Sa 371/11) entschiedenen Fällen um einen wiederholten Verstoß gegen das Korruptionsverbot gehandelt hat.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11391
LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11 (https://dejure.org/2012,11391)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.03.2012 - 5 Sa 371/11 (https://dejure.org/2012,11391)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. März 2012 - 5 Sa 371/11 (https://dejure.org/2012,11391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Nettoreallohnanstiegs zur Anpassung der Betriebsrente; Feststellungsantrag zum Anspruch auf erhöhte Betriebsrente bei verkürztem Prüfungszeitraum und fehlerhafter Nachberechnung der reallohnbezogenen Obergrenze

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Nettoreallohnanstiegs zur Anpassung der Betriebsrente; Feststellungsantrag zum Anspruch auf erhöhte Betriebsrente bei verkürztem Prüfungszeitraum und fehlerhafter Nachberechnung der reallohnbezogenen Obergrenze

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 373
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Es widerspricht nicht der Billigkeit, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente nur bis zur durchschnittlichen Steigerung der Reallöhne der aktiven Arbeitnehmer anpasst (BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG).

    Versorgungsempfänger können demnach keinen vollen Teuerungsausgleich verlangen, wenn die noch aktiven Arbeitnehmer keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, also eine Stagnation ihrer Einkünfte oder gar einen Realeinkommensverlust hinnehmen müssen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur: BAG, Urt. v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 -, AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; BAG Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.; BAG, Urt. v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 -, zit. n. Juris).

    Bei der Ermittlung des Kaufkraftverlustes gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG ist auf die Preisindexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und den jeweiligen Anpassungsstichtagen unmittelbar vorausgehen (BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).

    Durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag darf sich die erste Anpassung allerdings um höchstens sechs Monate verzögern (BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).

    Sie ist mit Prozessrisiken verbunden (BAG, Urt. v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 -, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG; BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).

    aa) Zutreffend geht die Beklagte noch davon aus, dass sie zur Ermittlung der Reallohnentwicklung sämtliche Gehaltseinzeldaten der Arbeitnehmer aller I.-Deutschland Unternehmen zugrunde legen durfte, auf die sich die konzernweite Anpassungsentscheidung erstrecken sollte (vgl. BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).

    Insoweit habe sich inhaltlich nichts geändert (BAG, Urt. v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 -, AP Nr. 44 zu § 16 BetrAVG; BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).

    Auch wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Ermessensspielraums ein praktikables und sachgerechtes Modell entwickeln darf und Typisierungen, Pauschalierungen und Generalisierungen im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung zulässig sind, müssen klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien die Gruppenbildung als sachgerecht erscheinen lassen (BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11

    Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Insoweit schließt sich die erkennende Kammer ausdrücklich der im Urteil des LAG Niedersachsen vom 16.02.1012 - 4 Sa 1001/11 B - vertretenen Auffassung an.

    Im Ergebnis wird damit der Maßstab einer gewissen Solidarität mit der Gesamtbelegschaft verlassen und der Pensionär auf das Schicksal seiner Arbeitnehmergruppe im Gesamtunternehmen verwiesen (ErfK/Steinmeyer, 12. Aufl., Rn. 26 zu § 16 BetrAVG; LAG Niedersachsen, Urt. v. 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B -, a.a.O.).

    Anhaltspunkte dafür, dass sich die Bezüge der Tarifangestellten und der ATAngestellten nicht parallel entwickelt haben, ergeben sich aus dem weiteren Vortrag der Beklagten, für die Tarifangestellten seien freiwillige Leistungen, wie zusätzliches Urlaubsgeld, entfallen (LAG Niedersachsen, Urt. v. 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B -, a.a.O.).

    Die Versorgungsanwartschaft erhöht während seines aktiven Berufslebens nicht seinen Lebensstandard und beeinflusst infolgedessen auch nicht die Kaufkraft (LAG Niedersachsen, Urt. v. 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B -, a.a.O.).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Sie ist mit Prozessrisiken verbunden (BAG, Urt. v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 -, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG; BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).

    Da bei einer unternehmensübergreifenden reallohnbezogenen Obergrenze sowohl Risiken wie Chancen sinken, wird es sich häufig um eine ausgewogene interessengerechte Lösung handeln (BAG, Urt. v. 09.11.1999 - 3 AZR 432/89 -, AP Nr. 30 zu § 1 BetrAVG "Ablösung"; BAG, Urt. v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 - a.a.O.).

    Typisierungen, Pauschalierungen und Generalisierungen liegen umso näher, je größer die Datenmenge ist und je weniger sich aus statistischen Gründen einzelfallbezogene Ungenauigkeiten auswirken (BAG, Urt. v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 -, a.a.O.).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Versorgungsempfänger können demnach keinen vollen Teuerungsausgleich verlangen, wenn die noch aktiven Arbeitnehmer keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, also eine Stagnation ihrer Einkünfte oder gar einen Realeinkommensverlust hinnehmen müssen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur: BAG, Urt. v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 -, AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; BAG Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.; BAG, Urt. v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 -, zit. n. Juris).

    Vielmehr ist es aus Praktikabilitätsgründen zulässig, dass der Arbeitgeber alle in dem Unternehmen anfallenden individuellen Prüfungstermine zu einem einheitlichen Prüfungstermin bündelt (BAG, Urt. v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 -, a.a.O.).

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG, Urt. v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 -, a.a.O.).

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Versorgungsempfänger können demnach keinen vollen Teuerungsausgleich verlangen, wenn die noch aktiven Arbeitnehmer keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, also eine Stagnation ihrer Einkünfte oder gar einen Realeinkommensverlust hinnehmen müssen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur: BAG, Urt. v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 -, AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; BAG Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.; BAG, Urt. v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 -, zit. n. Juris).

    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefasst wurden, musste es sich um "typische Teile der Belegschaft" handeln (BAG, Urt. v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 -, AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; BAG, Urt. v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 -, AP Nr. 23 zu § 16 BetrAVG).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Insoweit habe sich inhaltlich nichts geändert (BAG, Urt. v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 -, AP Nr. 44 zu § 16 BetrAVG; BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).
  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87

    Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefasst wurden, musste es sich um "typische Teile der Belegschaft" handeln (BAG, Urt. v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 -, AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; BAG, Urt. v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 -, AP Nr. 23 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89

    Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Da bei einer unternehmensübergreifenden reallohnbezogenen Obergrenze sowohl Risiken wie Chancen sinken, wird es sich häufig um eine ausgewogene interessengerechte Lösung handeln (BAG, Urt. v. 09.11.1999 - 3 AZR 432/89 -, AP Nr. 30 zu § 1 BetrAVG "Ablösung"; BAG, Urt. v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 - a.a.O.).
  • LAG München, 10.05.2011 - 6 Sa 107/11

    Betriebsrentenanpassung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Allein die von der Rechtsprechung entwickelte Möglichkeit des Arbeitgebers, für alle Betriebsrentner einen einheitlichen Anpassungsstichtag zu wählen, kommt dem Interesse des Arbeitgebers, den Verwaltungsaufwand in einem vertretbaren Umfang zu halten, entgegen (LAG München, Urt. v. 10.05.2011 - 6 Sa 107/11 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit er nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG, Urt. v. 28.06.2011 - 3 AZR 859/09 -, NZA 2011, 1285 ff.; BAG Urt. v. 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 -, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

  • BAG, 05.11.1964 - 5 AZR 405/63

    Feststellung des Urlaubsumfangs - Bestehendes Arbeitsverhältnis - Ungünstiges

  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassungsprüfung; Nichtberücksichtigung des

    Die Versorgungsanwartschaft erhöht während seines aktiven Berufslebens seinen Lebensstandard nicht und übt auch keinen Einfluss auf seine Kaufkraft aus (LAG Schleswig-Holstein 22. März 2012 - 5 Sa 371/11, Rn. 55; LAG Schleswig-Holstein 5. Juni 2012 - 1 Sa 365/11, Rn. 46; LAG Niedersachsen 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11B - Rn. 45, 46).

    Anhaltspunkte dafür, dass sich die Bezüge der Tarifangestellten und der AT-Angestellten nicht parallel entwickelt haben, ergeben sich aus dem weiteren Vortrag der Beklagten, für die Tarifangestellten seien freiwillige Leistungen, wie zusätzliches Urlaubsgeld, entfallen (so auch LAG Schleswig-Holstein 22. März 2012 - 5 Sa 371/11 - NZA-RR 2012, 373 ff, Rn. 52; LAG Niedersachsen 16. Februar 2012 - 4 Sa 1001/11 B).

    Insbesondere hat die Beklagte nicht im Ansatz dargelegt, dass sich das Gesamtnettoeinkommen der Tarifangestellten und der AT-Angestellten im Prüfungszeitraum prozentual gleich entwickelt hat (so auch LAG Schleswig-Holstein 5. Juni 2012 - 1 Sa 365/11, Rn. 42 f.; LAG Schleswig-Holstein 22. März 2012 - 5 Sa 371/11 - NZA-RR 2012, 373 ff, Rn. 52).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 344/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    Dieser hängt vom tatsächlich verfügbaren Einkommen ab (BAG 18.9.2012 - 3 AZN 1732/12 -zu II 1 b bb der Gründe, n.v.; ebenso bereits LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b bb der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 373; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 e der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [1] der Gründe, juris).

    All das wäre indes notwendig gewesen, um ausschließen zu können, dass die Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohnsumme nicht durch eine Verringerung der höher dotierten Mitarbeiter und ein Ansteigen der niedriger dotierten Mitarbeiter verfälscht wurde; dies umso mehr als die Beklagte selbst Veränderungen im Vergütungsgefüge aufgrund des Wegfalls zusätzlichen Urlaubsgelds oder variabler Vergütungsanteile vorgebracht hatte (vgl. LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 c dd der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b aa der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 b cc [2] [cc] der Gründe, NZA-RR 2012, 373).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    Dieser hängt vom tatsächlich verfügbaren Einkommen ab (BAG 18.9.2012 - 3 AZN 1732/12 -zu II 1 b bb der Gründe, n.v.; ebenso bereits LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b bb der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 373; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 e der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [1] der Gründe, juris).

    All das wäre indes notwendig gewesen, um ausschließen zu können, dass die Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohnsumme nicht durch eine Verringerung der höher dotierten Mitarbeiter und ein Ansteigen der niedriger dotierten Mitarbeiter verfälscht wurde; dies umso mehr als die Beklagte selbst Veränderungen im Vergütungsgefüge aufgrund des Wegfalls zusätzlichen Urlaubsgelds oder variabler Vergütungsanteile vorgebracht hatte (vgl. LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 c dd der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b aa der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 b cc [2] [cc] der Gründe, NZA-RR 2012, 373).

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2012 - 1 Sa 365/11

    Betriebsrentenanpassung - Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen

    Eine auf eine Zahlungsverpflichtung gerichtete Feststellungsklage ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn das Feststellungsurteil zu einer endgültigen Streitbeilegung führt, weil die Beklagte signalisiert hat, dass sie bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird (BAG, Urteil vom 05.11.1964 - 5 AZR 405/63 -, AP-Nr. 1 zu § 3 BurlG ; ebenso für die vorliegende Sachverhaltskonstellation LAG Schl.-Holst., Urt. v. 22.03.2012 - 5 Sa 371/11 -).

    hat in seinem Urteil vom 22.03.2012 (5 Sa 371/11) insoweit ausgeführt:.

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 460/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraftverlustes -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. März 2012 - 5 Sa 371/11 - wird zurückgewiesen.
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